Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Notwendigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Aufgrund der Forderung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (kurz ASiG) muss der Arbeitgeber ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl oder aufgrund der Betriebsart die oben genannten Fachkräfte bestellen.
Wie kann ich Sie unterstützen?
Ich kann für Sie die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen. Die Aufgaben ergeben sich aus
§ 6 ASiG. Dabei stehe ich Ihnen als Fachberater zur Seite und unterstütze Sie gern mit meinen praxisorientierten Lösungsansätzen. Gemeinsam erstellen wir Pläne für mögliche Maßnahmen und verfolgen deren Umsetzung. Hierbei stehen die firmenspezifischen Anforderungen im Vordergrund.
Wesentliche Inhalte sind zum Beispiel:
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Wirksamkeit der Ersten-Hilfe-Maßnahmen und des Brandschutzes
- Wirksamkeit der Anforderungen der Unfallversicherung
- Gefährdungsbeurteilung von bspw. Arbeitsplätzen, Maschinen, Anlagen und Gefahrstoffen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Zertifizierungen
Wen kann ich betreuen?
Die Unternehmensart spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Ich betreue Unternehmen in vielen Branchen und Größen.
Derzeit betreue ich Unternehmen aus folgenden Bereichen:
- Anwaltskanzleien
- Arztpraxen
- Chemische Industrie
- Elektroinstallation
- Holzbearbeitung
- Metallver- und bearbeitung
- Rohstoffindustrie
- Umweltlabore
- Verwaltungsbetriebe